Re: Doppelcarport auf 2 Grenzen


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Abgeschickt von Heiko Döffinger am 21 August, 2006 um 11:03:15

Antwort auf: Doppelcarport auf 2 Grenzen von Mirco am 20 August, 2006 um 12:17:46:

Hallo,

Grundlage ist die Landesbauordnung und auch die Bausatzung der Wohnsitzgemeinde bzw. B-Pläne o.ä..
In meinem Falle z.B. ( M/V) gibt es da gar keine Probleme. Bis 30qm Dachfläche müssen die 3m Abstand nicht eingehalten werden.
Ich würde mich daher an das örtliche Bauamt wenden oder einfach eine schriftliche Vereinbarung mit den Nachbarn dazu treffen.
Ich könnte kir gut vorstellen, dass es auch bei euch im Zuge der Vereinfachung des Baurechts hier ganz unproblematisch ist.

MFG Heiko Döffinger

: Hallo

: Ich plane nächstes Jahr auf unserem Grundstück in der nordöstlichen Ecke ein Doppelcarport 8x6m zu errichten.

: Eine Seite der nordöstlichen Ecke grenzt an einer Weide und die andere Seite an ein, noch unbebautes, Grundstück. An beiden Seiten gilt die 3m Grenze, wobei Gebäude besonderer Art davon ausgeschlossen sind. (niedersächsiche Bauordnung)

: Darf ich nun das Doppelcarport direkt in dieser Ecke sprich an 2 Grenzen errichten oder gibt es dabei Probleme? Bauantrag-/Anzeige erforderlich oder nicht?

: Danke für die Antworten

: Gruß
: Mirco





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