Grenzbebauung


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Abgeschickt von herbie am 21 August, 2006 um 10:40:52

Hallo,
nach der aktuellen LBO Baden-Württemberg gilt entlang der Nachbargrenze eine maximale Grenzbebauung von 9m. Was aber, wenn die Grenzbebauung weit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgte und 9m übersteigt? Kann die Baubehörde dann veranlassen, das Gebäude auf 9m "zurückzubauen"?
Gibt es Regelungen für Bebauungen, welche nach altem Baurecht zulässig waren und nach neuem nicht mehr sind?




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