Eigenheimzulage bei Mietkauf????


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Abgeschickt von A. Breternitz am 24 August, 2006 um 12:54:49

Antwort auf: Re: EILT!!! Eigenheimzulage bei Mietkauf???? von Dieter Albrecht am 27 November, 2004 um 22:27:07:

Wir haben uns Ende 2005 ein Eigenheim per Mietkauf angeschafft. Sind so schnell wie mögl. eingezogen und haben auch die Eigenheimzulage beantragt. Diese wurde abgelehnt. Daraufhin reichten wir Einspruch ein und erhielten folgenden Bescheid:

"aufgrund des Einspruchs habe ich den angefochtenen Verwaltungsakt gem. § 367 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung in vollem Umfang überprüft und dabei festgestellt, dass der Einspruch nur teilweise Aussicht auf Erfolg hat. Im Einzelnen stellt sich die Sach- und Rechtslage wie folgt dar:
Die Voraussetzungen für die Gewährung der eigenheimzulage sind nunmehr erfüllt. Die EZ kann allerdings erst ab 2006 gewährt werden, weil der Verkäufer erst 2006 Eigentümer des Objektes geworden ist und somit auch erst 2006 der Eigntumsübergang auf Sie erfolgen konnte. Der Kaufpreis von 30.000 € wird in monatlichen Raten von 250 € gezahlt, auf eine Verzinsung wird im Notarvertrag verzichtet. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist aber eine Verzinsung vorzunehmen, um eine Gleichstellung mit Kreditnehmern mit Zinszahlungen zu erreichen. Grundlage für die Verzinsung bildet die anlage 9 a zum Bewertungsgesetz, bei einer 10-jährigen Laufzeit beträgt der Vervielfältiger 7,745. Daraus ergibt sich folgende Rechnung: 30 000 / 100*7,745 = 23,235 € Die Eigenheimzulage kann also in Höhe von 1 % von 23.235 € = 233 € gewährt werden, hinzu kommnen noch Kinderzulagen für zwei Kinder von jeweils 800 €.
Wie aus den vorstehenden Erläuterungen ersichtlich ist können Ihre Einwendungen gegen den angefochtenen VA nur teilweise berücksichtigt werden.
Bitte teilen Sie bis zum 15.09.2006 mit, ob Sie einer Erledigung des Rechtsbehelfs in der Weise zustimmern, dass der VA im entsprechenden Umfang Korrigiert wird. Erklären Sie Ihr Einverständnis zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise, werden Sie umgehend einen geänderten Bescheid erhalten. Liegt mir bis zum genannten Termin keine Stellungnahme ihrerseits vor, werde ich den einstpuch zur abschliessenden Bearbeitung der Rechtsbehelfsstelle im Hause zuleiten.
mfg...

Meine Frage lohnt es sich hier noch einen Einspruch zu starten, da ja 1000 € weniger gezahlt werden sollen. Desweiteren war das FA nicht fähig den Brief zustellen zu lassen, wir mussten ihn abholen und mit der Grunderwerbssteuer haben sie auch nicht lange gewartet.

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr verbunden.

Vielen Dank.

A. Breternitz



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