Re: Verbindlichkeit des Bebauungsplans ?


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Abgeschickt von Gast am 28 August, 2006 um 12:18:09:

Antwort auf: Verbindlichkeit des Bebauungsplans ? von Andreas Christ am 27 August, 2006 um 22:36:42:


: Hallo,

: ich habe folgendes Problem:
: Im Bebauungsplan zur Straße vor meinem Grundstück ist eine Verkehrsinsel eingeplant. Die Straßenbreite ist im Plan vor und nach der Inseln mit 5m Breite direkt vermaßt. In Höhe der Insel ist kein Maß eingetragen, die Breite entspricht aber maßstäblich 5m. Der Bebauungsplan hat auch einen angegebenen Maßstab. Somit wäre die im Plan gemessen Breite, meiner Auffassung nach, verbindlich 5m.
: Die Insel wurde jetzt aber so angelegt, daß sich die Straße (diese hat übrigens keinen Gehweg) deutlich unter 5m darstellt, nämlich bis zu 3,6m. Mein Widerspruch wurde von der Verbandsgemeinde abgewiesen, mit dem Hinweis, daß ein geplanter Parkplatz im Anschluß an die Insel min. 2m breit sein muß. Die im Plan gemessen Breite wäre nicht verbindlich, da die Parkplatzbreite per Vorschrift festgelegt sei.
: Dieser Parkplatz war aber im Bebauungsplan auch sehr viel schmäler eingezeichnet.
: Was ist denn in diesem Fall anzunehmen? Meiner Auffassung, als technisch ausgebildeter Mensch, nach ist ein Maß verbindlich, sobald der Plan durch einen Maßstab gekennzeichnet ist.

:
: Mit freundlichem Gruß
: A.Christ


Die Gemeinde könnte den Bebauungsplan eh selbst in diesem Punkt ändern, so dass sich die Frage im Ergebnis erübrigt meine ich. Und einen Bebauungsplan hier im Forum von der Ferne zu beurteilen ist kaum sinnvoll möglich.




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