Re: kein Abnahme/Übergabetermin-eigene Fertigstellung?


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Abgeschickt von sterne5 am 19 September, 2006 um 13:20:20:

Antwort auf: kein Abnahme/Übergabetermin-eigene Fertigstellung? von Claudia am 18 September, 2006 um 13:41:30:

: Es gibt im BGB §637 "Selbstvornahme", der besagt wenn Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt werden, kann der Käufer diese auf eigene Kosten/oder Ersatz selbst bereinigen.

: Nun ist die Frage, wie ist der Sachverhalt wenn der Bauträger/Bauherr die Abnahme/Übergabe bis jetzt noch nicht vorgenommen hat? Allerdings schon seit Monaten im Verzug ist ? Auch jegliche Kontaktaufnahme scheitert ?

: Kann man ohne Übergabe auch auf eigene Kosten fertigstellen (wenn schon über 80% bezahlt ist?)

: mfg Claudia

liebe forum userin claudia,

bei Vorliegen wesentlicher Mängel oder Fehlen wesentlicher Restarbeiten sollte die Abnahme verweigert werden, bei abnahme bekannte (unwesentliche) Mängel oder Restarbeiten müssen bei einer abnahme unbedingt vorbehalten werden, nach ablauf der gem. § 637 BGB zu setzenden, angemessenen Frist kann der bauherr zur Selbstvornahme übergehen und anschließend die Drittkosten ersetzt verlangen.
achtung: wenn die VOB/B wirksam einbezogen ist, können die kosten der selbstvornahme vor abnahme nur ersetzt verlangt werden, wenn die angemessene frist zur nachbesserung abgelaufen ist und der auftrag (ggflls. teilweise) entzogen worden ist ; vgl. §§ 4 Nr.7 S.3, § 8 Nr. 3 VOB/B
wird die auftragsentziehung versäumt, können die drittkosten -bei geltung der vob/b- nicht ersetzt verlangt werden.

mit freundlichen gruessen
sterne5





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