Re: Objekt Denkmalschutz/ Kauf


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 September, 2006 um 18:37:03

Antwort auf: Objekt Denkmalschutz/ Kauf von Bernd Schmitz am 19 September, 2006 um 15:44:47:

Die Stadt hat eine Denkmalliste in der die geschützten Objekte und eine Begründung des Schutzes drin stehen. Dort wird normalerweise auch erfasst, was genau unter Schutz gestellt wurde.
Untere Denkmalbehörde und Bauordnungsamt ziehen normalerweise an einem Strang. Bei der öffentlichen Sicherheit geht die Bauordnung normalerweise vor.
Die Auflage ist, das was bearbeitet werden soll und unter Schutz steht denkmalgerecht aufzuarbeiten. Außerdem darf man nicht verfallen lassen.
Die Kosten entstehen durch den erhöhten Aufwand der Instandsetzung im Vergleich zu einem Neubau (Bsp. Holzfenster mit Sprossen und Zierleisten statt Kunststoffenster).
Zuschüsse sind insbesondere in diesem und im letzten Jahr so geringfügig, dass es nicht mehr erwähnenswert ist und vor allem nicht in einer Kalkulation berücksichtigt werden sollte.
Zur Durchführung von Massnahmen ist immer das Gespräch mit den Sachbearbeitern hilfreich und es ist ein Geben und Nehmen. Wenn man die gegenseitigen Interessen, Ziele und Möglichkeiten versteht ist ein sehr gutes und konstruktives Miteinander möglich (persönliche Erfahrung).
Vor dem Kauf dringend die Substanz durch einen Gutachter prüfen lassen (zur frühzeitigen Kostenabschätzung) und am besten auch die baurechtlichen Rahmenbedingungen klären lassen, denn bei Umnutzung erfolgt das komplette Prüfprogramm der Bauordnung!

: Guten Tag an alle,

: ich beabsichtige in der Stadt ein Objekt zu kaufen, dass unter Denkmalschutz steht.

: Beim ersten Versuch ca. vor 1 Jahr, ist mir die Lust vergangen, weiter zu machen.
: Das Objekt hat 2 Geschosse und ich würde es gerne zu einem, in einer Fußgängerzohne gelegenen atraktiven Geschäftshaus umbauen.( Das begrüßte sogar die Stadt)
: "ABER" Viele meiner kreativität wurde bereits im Keim erstickt, da es ja noch einen Denkmalschutzbeauftragten Herrn gibt.
: Man sagte mir,dass im Dachgebälck es 2 einzelne Balken gibt, die unter Denkmalschutz stehen.????

: Meine Fragen:
: -Wo kann ich einsehen, was wirklich an diesem Gebäude unter Denkmalschutz steht ??
: -Wer hat zu sagen, bezüglich Gestalltung, Aussenfassade
: welche Rolle spielt das Bauamt (Stadt)
: -Welche Auflagen bekommt mann, wenn man so ein Objekt
: kauft,welche Kosten entstehen kuzfristig-langfristig ,gibt es Zuschüsse.

: Besten Dank für qualifizierte Ruckmeldungen

: MfG

: Bernd Schmitz
:
: -





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