Abgeschickt von Carlo am 28 Februar, 2004 um 18:42:00:
Antwort auf: Fenster zu groß ! volle Schlußrechnung ? von Sascha am 24 Februar, 2004 um 19:41:08:
Muß ich bei zu groß gelieferten Fenstern die Mehrkosten für die Stemmarbeiten etc übernehmen ?
--- Nein, wenn Sie nicht die falsche Größe bestellt haben.
Ist das Wegstemmen der Fensterleibungen zulässig ?
----- Das kommt auf den Einzelfall an. Im Zweifel mal einen Sachverständigen fragen. An statisch wichtigen Stellen gestemmt?
: Sind 10 % der Rechnung + Arbeitslohn Abzug angebracht ?
---- Wofür neben Arbeitslohn noch zusätzlich 10 % ?