Fenster Schlußrechnung


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Abgeschickt von Carlo am 28 Februar, 2004 um 18:42:00:

Antwort auf: Fenster zu groß ! volle Schlußrechnung ? von Sascha am 24 Februar, 2004 um 19:41:08:

Muß ich bei zu groß gelieferten Fenstern die Mehrkosten für die Stemmarbeiten etc übernehmen ?

--- Nein, wenn Sie nicht die falsche Größe bestellt haben.

Ist das Wegstemmen der Fensterleibungen zulässig ?

----- Das kommt auf den Einzelfall an. Im Zweifel mal einen Sachverständigen fragen. An statisch wichtigen Stellen gestemmt?

: Sind 10 % der Rechnung + Arbeitslohn Abzug angebracht ?

---- Wofür neben Arbeitslohn noch zusätzlich 10 % ?




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