Fenster zu groß ! volle Schlußrechnung ?


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Abgeschickt von Sascha am 24 Februar, 2004 um 19:41:08

Muß ich bei zu groß gelieferten Fenstern die Mehrkosten
für die Stemmarbeiten etc übernehmen ?
Ist das Wegstemmen der Fensterleibungen zulässig ?
Sind 10 % der Rechnung + Arbeitslohn Abzug angebracht ?



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