Nutzung einer Grenzgarage als Wohnung (Bayern)


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Abgeschickt von christine am 24 September, 2006 um 09:20:58

Wenn jemand auf Grenze mit 10 m Länge eine Garage mit integrierter Werkstatt und Lager baut, ist es zulässig, wenn eine Nutzungsänderung als Wohnung nach Fertigstellung der Garage beantragt wird? Welches Mitspracherecht hat der betroffene Nachbar? Wie sieht es mit dem Brandschutz aus? Ist Wohnraum auf Grenze grds. zulässig? Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn der Tekturantrag nicht unterschrieben wird?



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