Re: Nutzung einer Grenzgarage als Wohnung (Bayern)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Albert Schmidt am 25 September, 2006 um 11:01:25:

Antwort auf: Nutzung einer Grenzgarage als Wohnung (Bayern) von christine am 24 September, 2006 um 09:20:58:

: Wenn jemand auf Grenze mit 10 m Länge eine Garage mit integrierter Werkstatt und Lager baut, ist es zulässig, wenn eine Nutzungsänderung als Wohnung nach Fertigstellung der Garage beantragt wird? Welches Mitspracherecht hat der betroffene Nachbar? Wie sieht es mit dem Brandschutz aus? Ist Wohnraum auf Grenze grds. zulässig? Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn der Tekturantrag nicht unterschrieben wird?

Da haben Sie als betroffener Nachbar gute Chancen. Wenn das Bauamt diese Änderung nicht verhindert, dann sollten Sie von sich aus zeitnah einen Anwalt aufsuchen. Oder ist dort Grenzbebauung zulässig und erfüllt die Garage Wohnraumanforderungen ?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]