Re: Vollgeschoss


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Abgeschickt von uxele am 28 September, 2006 um 09:17:08:

Antwort auf: Re: Vollgeschoss von Dirk Baumeister am 26 September, 2006 um 19:08:56:

Vielen Danke für Ihre schnelle Antwort.
Es geht darum, ob das geplante Gebäude nun als komplett 2-geschossig anzusehen ist oder nur als eingeschossig. Mir ist bekannt, das man das oberste Geschoss eines Gebäudes nicht unbedingt als Vollgeschoss anzusehen hat, wenn glaube ich nur 2/3 der Grundfläche des obertsen Geschosse eine lichte höhe von 2,3m des darunter liegenden Geschosses hat. Wie wäre es nun zu shen, wenn wie in meinem speziellen Fall, das untere Geschoss flächenmäßig kleiner ist, als das darüberliegende. Könnte man dann davon ausgehen, das es sich nicht um ein Vollgeschoss handelt?
Vieln Dank - das Problem tangiert die bauvorlageberechtigung eines Bautechnikers nach $43 LBO...


: Die Fläche der Stellplätze gehört nicht zur Geschossfläche des Gebäudes und mit dem Vollgeschossnachweis hätten sie auch nichts zu tun. Wenn es um den Nachweis der einzuhaltenden GRZ geht, dann wären die versiegelten Flächen (Stellplätze, Zufahrten, Nebengebäuden usw.) zur GRUNDFläche hinzuzurechnen um die zulässige Überschreitung nach aktueller BauNVO zu ermitteln.

: In welchem Zusammenhang taucht das Problem denn auf?

: www.baumeisterplus.de

:
: : Hallo zusammen,

: : mich beschäftigt zu gerade ein Problem hinsichtlich der Definition eines Vollgeschosses (BW). Und zwar ist mir unklar ob die Fläche von Stellplätzen bei einem Gebäude auch als Geschossfläche anzusehen ist(die nur einseitig umschlossen sind) wenn die Stellplätze mit einem Geschoss überbaut werden sollen.
: : Ich hoffe ich habe mich einiger maßen verständnisvoll ausgedrückt.
: :





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