Abgeschickt von Oliver am 03 Maerz, 2004 um 14:45:27:
Hallo,
wir haben bei unserem Hauskauf einen notariell garantierten Einzugstermin bekommen.
1. Welche Schadenersatzansprüche kann ich geltend machen, wenn der Termin nicht gehalten wird.
2. Müssen hierfür Termine, Abläufe eingehalten werden, damit diese Ansprüche geltend gemacht werden können.
3. Welche Gesetze/Vorschriften sind hierfür gültig
Danke
Oliver