Re: Einzugstermin-Schadenersatz


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Michael am 09 Maerz, 2004 um 17:46:16

Antwort auf: Einzugstermin-Schadenersatz von Oliver am 03 Maerz, 2004 um 14:45:27:

: Hallo,

: wir haben bei unserem Hauskauf einen notariell garantierten Einzugstermin bekommen.

: 1. Welche Schadenersatzanspr�che kann ich geltend machen, wenn der Termin nicht gehalten wird.
: 2. M�ssen hierf�r Termine, Abl�ufe eingehalten werden, damit diese Anspr�che geltend gemacht werden k�nnen.
: 3. Welche Gesetze/Vorschriften sind hierf�r g�ltig

: Danke

: Oliver

Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, dann können nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden (Miete, Umzug in Hotel oder andere Wohnung, Einlagerungskosten, ...)
Leider kann es jedoch sein, dass man auf dne Kosten sitzen bleibt, da mit Verzögerungen am Bau gerechnet werden muss.

Grundsätzlich muss frühestens am vereinbarten Termin ein Schreiben verfasst werden, dass auf die Geltendmachung entstehender Kosten hinweist.

Vorher kann bedingt Druck gemacht werden. Ich empfehle hierbei jedoch bereits frühzeitig einen Anwalt einzuschalten.

Vorsicht bei Bauträgern. Hier sind nach eigener bitterer Erfahrung Vertragsklausesn vorgesehen, die es dem Bauträger erlauben Termine großzügig auszulegen. In meinem fall versucht der Bauträger z.B. wegen den Handwerksferien den Termin zu verschieben



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
x.html">Forum www.baurecht.de ]