Re: Erhebung über Erschließungskosten entstanden vor KAuf


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Abgeschickt von U. Sentner am 08 Oktober, 2006 um 12:43:28

Antwort auf: Erhebung über Erschließungskosten entstanden vor KAuf von Hartmut Oberstech am 27 September, 2006 um 12:17:06:

Hallo,
wenn ich lese: " .. Wir wußten noch nicht einmal wann die Strasse gebaut worden ist. ", gehe ich davon aus, dass die Strasse und die übrigen Erschließungsanlagen bereits vorhanden sind. Es handelt sich damit um ein erschlossenen Grundstück. Das ist unabhängig davon, ob die Kosten schon gezahlt sind oder nicht. Die Erschließung ist vorhanden. Über die Erschließungskosten selbst sagt § 134 BauGB (Beitragspflichtiger) Abs. 1 ".Beitragspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. .." und Abs. 2 "..Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück .."
Mir ist nicht bekannt, dass es eine Regelung gibt, der die Gemeinden verpflichtet, die Erschließungsbeiträge zeitnah abzurechnen.

Vielleicht steht ja in Ihrem Notarvertrag, dass das Grundstück frei von Lasten ist? Dann hätten Sie vielleicht einen Ansatzpunkt, da dem ja nach § 135 Abs. 2 BauGB nicht so war.





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