Erhebung über Erschließungskosten entstanden vor KAuf


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Hartmut Oberstech am 27 September, 2006 um 12:17:06

Guten Tag.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben gekauft gem. notariellen Kaufvertrag vom 14.2.05 "...das Flurstück ist unbebaut.Es handelt sich dabei um einen Bauplatz, welcher nach Angaben des Verkäufers voll erschlossen ist."
Nun erhalten wir von der Stadt einen Bescheid über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages für Strassenbau welcher in 2004 durchgeführt worden ist.
Frage: Beinhaltet der Wortlaut "voll erschlossen" diese Straßenbaukosten welche uns vorher nicht bekannt waren?
Für uns war klar , daß keine Kosten auf uns zukommen könnten? Wir wußten noch nichteinmal wann die Strasse gebaut worden ist. Hätte die Stadt den Bescheid zeitnah in 2004 geschickt hätte doch auch der Voreigentümer zahlen müssen , oder ?
Gibt es Musterurteile?
Gruss
Hartmut





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]