Re: Grenzgarage und trickreicher Nachbar RLP


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Abgeschickt von Bolanger am 10 Oktober, 2006 um 14:55:51:

Antwort auf: Grenzgarage und trickreicher Nachbar RLP von Olli am 09 Oktober, 2006 um 19:42:50:

Hallo,

wenn der Nachbar etwas neu gebaut hat, dann müsste er auch eine Baugenehmigung dafür haben. Zu einer Baugenehmigung gehört auch ein Lageplan, auf dem im Allgemeinen auch Höhenangaben zu finden sind. Diese Unterlagen würde ich beim Bauamt einsehen. Als direkter Nachbar haben Sie ein Recht dazu und wenn sie es beim bauamt machen, dann bekommt es Ihr Nachbar ggf. gar nicht mit. So kann man Streit vermeiden, wenn das Ergebnis der Einsichtnahme doch nicht so ist, wie es erwartet wird. Danach sehen sie weiter.

Gruß,

Bolanger

: Wir haben ein Gelände welches von der Strasse ca. 1,25m fällt (die ursprüngliche natürliche Geländelage war höher und ist vom Nachbar verändert worden, als er seinen Erdaushub bei uns lagerte (was wir freundlicher und dummerweise erlaubten)und etwas mehr wieder abfuhr. Ich kann es aber nicht mehr beweisen).
: Er hat jetzt eine Mauer gebaut und dahinter aufgefüllt. Aber die Mauer steht ca 10 cm auf seiner Seite. Nun will er den veränderten tief liegenden 10 cm Streifen davor als natürliche Geländeoberfläche für unsere Garage durchsetzen, was den Bau fast unmöglich macht bzw. extrem einschränkt.
: Er hat dies bewußt gemacht, weil er seinen Ausblick behalten möchte.
: Wie sieht es bei dem Thema Geländeoberfläche tatsächlich aus? Kann man in so einem Fall die eigene Oberfläche erhöhen, um danach eine ausreichende Bezugshöhe für die Garage zu erhalten?





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