Re: Beweispflicht für gezahlte Erschliessungskosten


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Abgeschickt von Erich Bauer am 11 Oktober, 2006 um 19:29:17

Antwort auf: Beweispflicht für gezahlte Erschliessungskosten von Andrea am 10 Oktober, 2006 um 22:55:31:

Darauf, ob schon einmal gezahlt wurde oder nicht, dürfte es nicht ankommen. Wenn die Straße beim Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes vorhanden war oder die Beitragspflichten danach entstanden sind, aber nicht geltend gemacht wurden, kann nach Ablauf der Verjährungsfrist auch nichts mehr erhoben werden. Wenn der Bescheidempfänger der Meinung ist, dass ein solcher Fall vorliegt - Indiz könnten alte Erschließungsbeitragsbescheide an die Nachbarn sein - legt er Rechtsmittel ein. In diesem Verfahren wird dann von Amts wegen (ohne Beweislastprobleme) geklärt, was Sache ist.



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