Re: Baulast ins Grundbuch bringen


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Abgeschickt von Sebastian am 11 Oktober, 2006 um 20:20:22:

Antwort auf: Baulast ins Grundbuch bringen von Anja am 09 Oktober, 2006 um 19:33:41:

Die kurze Frage läßt nicht hinreichend erkenne, wohin die Reise gehen soll. Für die *Baulast* reicht die Aufnahme in das Baulastverzeichnis. Notfalls kann man also die Bauaufsichtbshörde bemühen, um die Einhaltung der übernommenen Verpflichtung sicherzustellen. Das ist oft viel einfacher und billiger als die Klage aus der Grunddienstbarkeit vor dem Zivilgericht. Also: Wo liegt das Problem wirklich???

Gruß
Sebastian
: Besteht die Möglichkeit eine Baulast in das Grundbuch des beherrschten Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers eintragen zu lassen ? Schönen Dank für Tipps !!!





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