Nutzung des Nachbargrundstückes in NRW


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Abgeschickt von steven am 14 Oktober, 2006 um 13:16:13

In NRW in einem Einfamilienhauswohngebiet hat der Hausbesitzer eines Einfamilienhauses an der Grundstücksgrenze auf seinem Grundstück einen Sichtschutz aus 1,80m x 1,80m Holzelementen gebaut. Der Nachbar verlangt nun, dass ein Teil dieses Sichtschutzzaunes wieder entfernt wird, weil er ansonsten seine Garage nicht bauen könnte. Außerdem müßte Ihm für die Bauzeit ein Nutzungsrecht für das Nachbargrundstück gewährt werden. Begründung: Er bräuchte den Platz, um die Schalung für die Bodenplatte zu befestigen.
Darf er das? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
MfG steven



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