Re: Garagenabriss und Neubau


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Abgeschickt von RA Martin Neumann am 05 November, 2006 um 19:55:55

Antwort auf: Garagenabriss und Neubau von Andrea am 05 November, 2006 um 16:34:24:

Hallo Andrea,

die einschlägigen Landesbauordnungen gestatten es in der Regel, Garagen auf die Grundstücksgrenze zu setzen. Durch den Abriss der Garagen genießt Ihr Nachbar jedoch insoweit keinen Bestandsschutz mehr, so dass die Zulässigkeit des geplanten Neubaus anhand der einschlägigen Vorschriften zu überprüfen wäre. Sollte durch den Abriss Ihr Grundstück oder bauliche Anlagen auf Ihrem Grundstück beschädigt werden, hätten Sie die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Ich empfehle anbwaltlichen Rat einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Neumann
RA und FA Bau- und Architektenrecht



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