Architekt Steuerhinterziehung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Wutzi am 06 Maerz, 2004 um 10:57:55:

Antwort auf: Architekten- u. Baurecht von Gerd Wittek am 05 Maerz, 2004 um 19:21:37:

Auch Schwarzarbeiter haften für Fehler
Auch Schwarzarbeiter können für Fehler haftbar gemacht werden. Das berichtet die in Köln erscheinende Fachzeitschrift «BGH-Report» unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe (Az.: VII ZR 192/98).
Zwar erfüllt demnach ein Honorar, das ohne Rechnung gezahlt wird, den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Allerdings sei der entsprechende Vertrag nur dann nichtig, wenn die Steuerhinterziehung auch dessen Hauptzweck gewesen sei, befanden die Bundesrichter.

Die Richter gaben mit dem Urteil der Schadensersatzklage eines Bauherren gegen einen Architekten statt. Der Kläger hatte Baumängel festgestellt und dem Architekten vorgehalten, seiner Bauaufsicht nicht ausreichend nachgekommen zu sein, so die Fachzeitschrift. Der Architekt hielt dem Kläger jedoch entgegen, dass der Vertrag nichtig sei, da er «schwarz» gearbeitet hatte. Aus diesem Grund könnten gegen ihn keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Das BGH war allerdings anderer Meinung: Grundsätzlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass die rechtswidrige Absprache, keine offizielle Rechnung zu stellen, zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führt. Dieser kann daher für «Schwarzarbeiter» auch Pflichten begründen. Der Vertrag könne eine Rechtsgrundlage für eventuelle Schadensersatz- oder Nachbesserungsansprüche sein.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
www.baurecht.de ]