Architekten- u. Baurecht


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Abgeschickt von Gerd Wittek am 05 Maerz, 2004 um 19:21:37

Im akt. HOAI-Kommentar (Locher/Koeble/Frik)ist unter RN
46 die Thematik "Schwarzarbeit" / "Honorarvereinbarung ohne Umsatzsteuer" kurz angerissen.
Wenn ein Architekt 30 % seines Honorars "cash" und ohne
Rechnung verlangt und erhält somit der Versteuerung (ESt und UST)entzieht, führt dies zur Umwirksamkeit des gesamten Architektenvertrages? Eine für mich ganz
entscheidende Frage i.S. fristlose Kündigung des Archi-tektenvertrages. Welcher Profi kann mir Rat geben?



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