Re: Architekten- u. Baurecht


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Abgeschickt von jewona am 17 Maerz, 2004 um 00:47:18

Antwort auf: Architekten- u. Baurecht von Gerd Wittek am 05 Maerz, 2004 um 19:21:37:

Sicher haben Sie mit dem Architekt einen Vertrag und ich gehe davon aus, dass der betreffende Architekt nicht so naiv gewesen ist und eine Zahlung von " Schwarzgeld" im Vertrag verankert hat. Also schulden Sie dem Architeckten lediglich die Summe x, welche im Vertrag vereinbart wurde und er schuldet Ihnen nur die Leistung aus dem Vertrag.Diese Leistungen können Sie einfordern, erbringt der Architekt diese nicht, können Sie nach Fristsetzung ohne Erfolg, den Vertrag kündigen und Schadensersatz fordern. Sollten Sie nachweisliche Zahlungen in bar und ohne Rechnung vorgenommen haben, können Sie zuächst nicht von einer Steuerhinterziehung ausgehen. Die können Sie nur in Form einer Anzeige beim Finanzamt prüfen lassen. Sollten Sie noch keine "bar" Zahlungen vorgenommen haben, zahlen Sie einfach nur die im Vertrag vereinbarte Summe x. Hat Sie der Architekt wissentlich zur Steuerhinterziehung benutzt, d. h. das Finanzamt hat dies festgestellt, können Sie ggf. auch den Vertrag unbeschadet kündigen, indem Sie erklären, dass Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist durch das Vorgehen des Architekten nachhaltig zerstört.
Sollten Sie mehr Informationen wünschen, senden Sie mir bitte eine E- Mail

MfG

jewona



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