Erschließungskosten - Verfall des Erhebungsanspruchs


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Abgeschickt von Josef Ritter am 07 November, 2006 um 17:15:54

Hallo,

unser Baugebiet, in dem wir gebaut haben, wurde im Jahr 2000 erschlossen (Fertigstellungsdatum Straße, Kanal, etc.). Die Erschließungsabrechnung für dieses Baugebiet erfolgte ebenfalls im Jahr 2000. Aus mir derzeit noch nicht bekanntem Grund hat die Gemeinde vom damaligen Grundstückseigentümer keine Erschließungskosten erhoben, obwohl auch dessen Grundstücke mit erschlossen wurden. Wir haben nun eines der Grundstücke abgekauft und darauf gebaut. Die Gemeinde möchte nun die Erschließungskosten für die Strasse erheben. Ich bin der Meinung, dass dieser Anspruch erloschen ist, da es von der Gemeinde zum damaligen Zeitpunkt versäumt wurde, die Kosten zu erheben.

Kennt hier jemand die Rechtslage?

Bundesland Bayern!

Danke,
Josef



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