Re: Erschließungskosten - Verfall des Erhebungsanspruchs


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Abgeschickt von Erich Bauer am 07 November, 2006 um 23:56:05

Antwort auf: Erschließungskosten - Verfall des Erhebungsanspruchs von Josef Ritter am 07 November, 2006 um 17:15:54:

Die vierjährige Festsetzungsfrist des § 169 der Abgabenordnung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die sachlichen Beitragspflichten entstanden sind. Letzteres ist bei Beiträgen für leitungsgebundene Einrichtungen in der Regel der Zeitpunkt, ab dem ein Anschluss an die vor dem betreffenden Grundstück verlegte Leitung möglich war. Bei Erschließungs- und Straßenbeiträgen (erstmalige Herstellung einer Straße und Um- und Ausbau einer vorhanden Straße) entstehen die sachlichen Beitragspflichten im Regelfall mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung bei der Gemeinde. Bei allen Beitragsarten gibt es aber auch Konstellationen, in denen die Beitragspflichten abweichend vom Regelfall erst später entstehen.

Erich Bauer




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