VERLETZUNG an STACHELDRAHT auf Gemeindegrund


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Abgeschickt von Eisenhut Markus am 08 November, 2006 um 11:16:28

Um den Zutrittt zu ihrem Grundstück zu verhindern, haben mehrere DHH-Eigentümer einen Stacheldraht außerhalb ihrer Grundstücksgrenzen aufgestellt (Höhe ca 20 und 60 cm).
Diese Einfriedung steht also auf Gemeinegrund und verläuft schwer erkennbar zwischen Bäumen. Unmittelbar daneben verläuft ein Spazier-und Radweg.
Nun hat sich mein Hund beim Spielen an diesem Stacheldraht schwer verletzt (Harnröhre aus Penis herausgerissen, 1300€ Arztkosten).
Der Errichter des Stacheldrahts ist nicht zu ermiteln (Jeder schiebt's auf den anderen).
Ist es sinnvoll, die Gemeinde wegen Verletzung der Wegesicherungspflicht auf Schadensersatz zu verklagen?
Liebe Grüße Eisenhut


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