Re: VERLETZUNG an STACHELDRAHT auf Gemeindegrund


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Abgeschickt von Helena am 09 November, 2006 um 12:23:26:

Antwort auf: VERLETZUNG an STACHELDRAHT auf Gemeindegrund von Eisenhut Markus am 08 November, 2006 um 11:16:28:

: Um den Zutrittt zu ihrem Grundstück zu verhindern, haben mehrere DHH-Eigentümer einen Stacheldraht außerhalb ihrer Grundstücksgrenzen aufgestellt (Höhe ca 20 und 60 cm).
: Diese Einfriedung steht also auf Gemeinegrund und verläuft schwer erkennbar zwischen Bäumen. Unmittelbar daneben verläuft ein Spazier-und Radweg.
: Nun hat sich mein Hund beim Spielen an diesem Stacheldraht schwer verletzt (Harnröhre aus Penis herausgerissen, 1300€ Arztkosten).
: Der Errichter des Stacheldrahts ist nicht zu ermiteln (Jeder schiebt's auf den anderen).
: Ist es sinnvoll, die Gemeinde wegen Verletzung der Wegesicherungspflicht auf Schadensersatz zu verklagen?
: Liebe Grüße Eisenhut

Woher wissen Sie, dass "mehrere DHH-Eigentümer" einen Stacheldraht außerhalb ihrer Grundstücksgrenzen aufgestellt haben und nicht sonst jemand wie zum Bsp. ein Voreigentümer ? Reine Vermutung ? Gibt es keine anderen Nachbarn als Zeugen ?
Ein Verstoß der Gemeinde gegen die Verkehrssicherungspflicht ist schwer ersichtlich. Ohne Leine trifft sie wohl auch ein Mitverschulden gem. § 254 BGB.



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