Re: Grenzgarage Bauhöhen bei einem Satteldach.


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Abgeschickt von Bolanger am 16 November, 2006 um 09:55:42:

Antwort auf: Re: Grenzgarage Bauhöhen bei einem Satteldach. von Dirk Baumeister am 13 November, 2006 um 22:26:22:

Hallo,

also ich deute die BauONRW so, dass die Traufe an der Grundstücksgrenze 3 m hoch sein darf. Von da an darf sich dann ein Satteldach anschliessen mit einer Neigung bis 45° Die ganze Garage darf also durchaus höher werden als 3 m.

Bolanger


: : Hallo,
: : ich kenne zwardas Baurecht in NRW nicht, aber grundsätzlich gilt, daß
: : 1. die Grenzbebauung nicht mehr als 9m betragen darf.
: : 2. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze die Gebäudehöhe maximal 3m betragen darf.
: : 3. bei Grenzbebauung in einem Abstand von 3m zur Grenze kein Aufenthaltsraum (also auch kein Wohnraum) zulässig ist.

: : Gruß

:
: Die Werte gelten auch für NRW - aber nicht allgemein (Bsp. Bayern).




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