Re: Lichtrecht


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Abgeschickt von Bolanger am 18 November, 2006 um 20:53:06:

Antwort auf: Lichtrecht von ucho am 16 November, 2006 um 21:35:01:

Hallo,

Ihr Nachbar darf seine ganze Wand aus glarem Glas bauen, wenn er die Brandschutzrichtlinien einhält. Ob er nun sein Fenster vergößern darf oder nicht, dass hat Ihr Nachbar mit dem Bauamt auszumachen. Ob er dort nun Glasbausteine einsetzt oder eine Klarglasscheibe ist allerdings ihm überlassen.

Bei den Regeln zu Brandwänden sollen vor allem Sie als Nachbar geschützt werden, damit Ihr Haus nicht abbrennt wenn seines auch abbrennt. Um mehr geht es da nicht. Wenn Sie nicht wollen, dass Ihnen Ihr Nachbar ins eigene Fenster schaut, dann machen Sie eine Gardine vor.


: Hallo Experten !
: Wer kann mir Auskunft geben ?
: Mein Nachbar mußte vom Bauamt ein Brandschutzfenster in der Grenzwand einsetzen.Dies hat er auch getan doch dieses ist durchsichtig.Eine Zustimmung unserer Seite hat es nie gegeben.Er hat selbst gesagt beim Bauamt ,daß er das besagte Fenster ohne Baugenehmigung vergrößert hat ,damit hat er auch seinen Bestandschutz verloren.Hier meine Frage "Darf der Nachbar ohne meine Zustimmung das Fenster ändern.vor her waren Glasbausteine am Haus ?





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