Re: Baulast oder Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Sebastian am 22 November, 2006 um 12:23:42:

Antwort auf: Baulast oder Grunddienstbarkeit von Peter am 21 November, 2006 um 18:49:33:

Die Baulast kann (nur) durch die Behörde durchgesetzt werden. Diese wird das nur zur Gefahrenabwehr tun, wobei auch die Ermöglichung der einzigen Zufahrt dazugehört. Der Bauaufsichtsbehörde "reicht" eine solche Baulast für die Genehmigung.
Die Grunddienstbarkeit ist die zivilrechtliche Sicherung, die den Eigentümer des herrschenden (=begünstigten) Grundstücks berechtigt, die dort verbrieften Ansprüche selbst in eigenem Namen geltend zu machen. Das kann u.U. weiter gehen, z.B. wenn Ansprachen über die Instandhaltung oder den Winterdienst getroffen werden sollen.
Vernünftigerweise sollten beide Regelungen in etwa parallel laufen. Das gilt v.a. aus Sicht des Begünstigten.

Gruß
Sebastian
Mehr dazu z.B. im Kommentar Gädtke/Temme/Heintz Landesbauordnung NRW zu § 83 Rn. 52.




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