Abgeschickt von Sven am 23 November, 2006 um 20:43:56
Hallo,
an meinem Neubau sind leider noch einige kleine Mängel vom Bauträger nicht beseitigt worden. Zuletzt habe ich diesen vor etws über einem Jahr schriftlich (E-Mail) aufgefordert, die Mängel zu beseitigen.
Gibt es da Verjährungsfristen?
Wenn ja, wie lang sind die?
Danke Sven