Kostenschätzung nach vorl. Leistungsbeschreibung


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Abgeschickt von Claudia am 10 Maerz, 2004 um 08:48:23

Für Abbruch, Maurer- und Putzabeiten in einer Wohnung wurde von dem beauftagten Bauunternehmen nur eine überschlägige Kostenschätzung (VOB Grundlage) abgeben, trotz gemeinsamer Besichtigung des Baustelle und Besprechung der auszuführenden Arbeiten. Die abschließende Rechnung liegt um ca. 50% höher als die Kostenschätzung, es waren keine umfangreichen Mehrleistungen in der Bauphase hinzugekommen. Während der Ausführung wurde kein Anspruch des Auftragnehmers auf Mehrkosten ausgesprochen.
Ist diese Überschreitung der Kosteschätzung zulässig oder kann Abzug der Rechnung durchgesetzt werden unter Berufung auf VOB § 2.2?


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