Re: Ungenehmigter Anbau: Bestandsschutz nach 50 Jahren?


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Abgeschickt von Esther am 09 Dezember, 2006 um 22:42:15

Antwort auf: Ungenehmigter Anbau: Bestandsschutz nach 50 Jahren? von Wolfman am 09 Dezember, 2006 um 22:34:34:

Hallo,
wenn der Anbau niemals rechtmäßig war, kann er auch keinen Bestandsschutz erlangen. I.d.R. wird aber keine Abrißverfügung ergehen, sondern es wird versucht, den Anbau über eine nachträgliche Baugenehmigung zu legalisieren. Dazu muss dann das ganz normale (heutige) Baugenehmigungsverfahren durchlaufen werden.

Ich würde da aber nicht aktiv werden sondern abwarten, ob irgendwann jemand aufmerksam wird (z.B. im Rahmen eines neuen Bauvorhabens). Dann reicht es immer noch, die Anträge zu stellen.

Gruß, Esther

: Hallo,
: ich habe ein Problem, bei dem mir hier vielleicht jemand helfen kann. Ich habe ein Haus geerbt, das 1949 gebaut wurde. Ca. 1955 wurde im rückwärtigen Teil ein einstöckiges Zimmer angebaut (zum Garten hin, von der Straße aus nicht sichtbar). In der Bauakte beim Bauamt ist für dieses Zimmer keine Baugenehmigung vorhanden. Nun ist es durchaus möglich, das dieser Anbau damals gar nicht genehmigungspflichtig war, denn es galt noch das sog. "Aufbaugesetz" der Nachkriegszeit. Es ist allerdings mit einem Riesenaufwand, die damalige Rechtslage heute zu recherchieren. Kennt sich vielleicht jemand damit aus?
: Und falls das nicht der Fall sein sollte: Kann das Bauamt heute noch den Abriss verfügen oder wäre das unverhältnismäßig?
: Danke für eure Antworten,
: Wolfman





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