Fenstereinbau in eine Scheune


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Renate Rapp am 20 Dezember, 2006 um 14:46:05

Hallo,
bei unseren Nachbarn ist die Scheune abgebrannt. Die Aussenmauern stehen noch. Die Scheune ist direkt auf der Grenze. Es waren Öffnungen in der Scheunenwand vorhanden. Eine war mit einer Glasscheibe zu. Eine war mit einem schweren Eisenrahmen in dem sich ein Glas befand nach aussen zu öffnen. An 2 Öffnungen waren nur jeweils ein Holzladen. Nun sind sie wieder beim Errichten des Gebäudes. An der Vorderseite befindet sich jetzt eine Haustüre und die Öffnungen zu unserem Grundstück wurden mit neuen Kunsstofffenstern bestückt.Im Inneren ist eine Öffnung für einen Kamin zu erkennen. Dem Amt gegenüber gaben sie an, dass es sich nur um das Aufbauen eines Lagerraumes handelt. Müssen wir die Fenster akzeptieren? Wie ist es, wenn sie eine Nutzungsänderung beantragen? Auf unserer Seite befindet sich eine Holzhütte die nicht genemigt ist. Kann es sein, dass wir nun bzgl. des Brandschutzes unsere Holzhütte abreissen müssen? Wie groß dürfen Holzlager sein und wie müssen da die Grenzabstände sein?
Vielen Dank
Renate Rapp



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]