Re: Fenstereinbau in eine Scheune


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Abgeschickt von Sebastian am 23 Dezember, 2006 um 01:19:47:

Antwort auf: Fenstereinbau in eine Scheune von Renate Rapp am 20 Dezember, 2006 um 14:46:05:

Wer im Glashaus sitzt...
Wenn also Ihre Holzhütte nicht nur nicht genehmigt, sondern auch nicht rechtmäßig ist, dann fällt die Lösung des Falles schwer: Normalerweise würde sich ja die schlichte Nachfrage beim Bauamt empfehlen. Denn für einen Neubau (und das dürfte die Wiedererrichtung der Scheune nach vollständigem Abbrennen vermutlich sein - Stichwort: statische Neuberechnung erforderlich) gilt das aktuelle Baurecht - und das sieht Fenster in Grenzwänden in den mir bekannten Landesbauordnungen nicht vor.

Aber wenn man sich den Weg ins öffentliche Recht abgeschnitten hat, hilft m.E. nur die umfassende Prüfung beim versierten Rechtsanwalt.

Sebastian



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