Re: Erschließungskosten nach +30Jahren kassieren?


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Abgeschickt von Erich Bauer am 20 Dezember, 2006 um 15:38:27

Antwort auf: Re: Erschließungskosten nach +30Jahren kassieren? von dagapa am 19 Dezember, 2006 um 22:11:59:


: Müßte dann nicht die Gemeinde wenigstens die Höhe beziffern können?! Ob und wann diese Kosten in Rechnung gestellt werden scheint selbst auf dem Bauamt niemand sagen zu können (wollen)!

Nein, bevor nicht alle Unternehmerrechnungen vorliegen kann das die Gemeinde nicht.

: Wie ist das mit diesen Beitragspflichten? Wenn ein Haus 1974 gebaut und dabei am Kanal angeschlossen wurde - müßten dann nicht längst alle Pflichten entstanden sein ?! Versteh ich nicht????

Die Frage war nach "Erschließungskosten". Wenn das im Sinne der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches gemeint ist, gehört der Abwasserkanal nicht dazu. Oder geht es in der Frage um Entwässerungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz des betreffenden Bundeslandes?

: Das ganze heißt also, wenn ich jetzt dieses Haus kaufe bin ich im Falle der Dumme??? Das kann (darf) doch nicht wahr sein!!!!????

Doch, siehe § 134 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches.





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