Baulast mit Auflagen


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Abgeschickt von hoerdtler am 26 Dezember, 2006 um 20:02:02

Hallo,

wir haben eine Wohnhauserweiterung durchgeführt. Neben unserem Haus steht in ca. 9m Entfernung ein öffentliches Gebäude. Aufgrund der Grenzbebauung haben wir eine Auflage erhalten die Fenster in der Außenwand in F90 auszuführen. Um diese Auflage zu umgehen, haben wir einen Antrag auf Baulast gestellt. Dieser Antrag wurde vom Träger der öffetlichen Anlage abgelehnt. Grund der Ablehnung war, dass der öffentliche Träger bei der Erweiterung des Gebäudes eine größeren Grenzabstand einhalten müßte.

Jetzt dazu meine Frage: Wäre es möglich eine Baulast zu erhalten mit der Auflage: Wenn der öffentliche Träger ein Bauvorhaben hat diese Baulast wieder zu löschen und dann nachträglich di Brandschutzfenster einzubauen.

Ich bin für jeden Rat zu diesem Thema dankbar.




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