Abgeschickt von Bau-Rat am 23 Januar, 2007 um 19:52:33:
Antwort auf: Teilung Sondereigentum von Hans Georg Press am 14 Januar, 2007 um 11:12:56:
: Was muss beachtet werden, wenn ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft einem anderen Mitglied einen Teil seines Sondereigentums (als Abstellraum genutzter unausgebauter Dachboden) verkaufen möchte?
: Wer ist berechtigt, die Teilung des Sondereigentums zu vollziehen? Wessen Zustimmung ist nötig
: In wie fern müssen die Teile abgetrennt sein? Reicht eine Bretterwand / Rigipswand? Muss es eine Brandschutzwand sein? Ist eine Wand nicht nötig, wenn es eine Bodenmarkierung gibt?
: Gelten für Wohnräume andere Vorschriften?
: Wer ist berechtigt, einzelne Wohneinheiten in Eigentumswohnanlagen zusammenzulegen?
: Danke und Gruß.
: Hans Georg Press
Das ist alles im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Den Text der Novelle (seit 01.01.in Kraft) finden Sie unter www.bau-rat.de => W _ Wohungseigentum.