Re: Verjährung einer nicht gestellten Handwerkerrechnung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Ralf am 27 Januar, 2007 um 20:38:44:

Antwort auf: Verjährung einer nicht gestellten Handwerkerrechnung von Alex am 05 Januar, 2007 um 18:09:09:

Frage:Wurde die VOB übergeben? wenn nicht gilt das BGB Nach VOB wäre die Forderung verjährt
Ich würde mich bei der Handwerkskammer erkundigen (Rechtsabteilung die beratung ist kostenlos!
Guß Ralf





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]