Abgeschickt von Ralf am 27 Januar, 2007 um 20:38:44:
Antwort auf: Verjährung einer nicht gestellten Handwerkerrechnung von Alex am 05 Januar, 2007 um 18:09:09:
Frage:Wurde die VOB übergeben? wenn nicht gilt das BGB Nach VOB wäre die Forderung verjährt
Ich würde mich bei der Handwerkskammer erkundigen (Rechtsabteilung die beratung ist kostenlos!
Guß Ralf