Re: Carport /Schuppen im Außenbereich ohne Genehmigung


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Abgeschickt von Nicole am 28 Januar, 2007 um 14:43:10:

Antwort auf: Re: Carport /Schuppen im Außenbereich ohne Genehmigung von K.D. am 26 Januar, 2007 um 06:57:36:

Danke K.D. für Ihre Antwort, unser geplantes EFH liegt definitiv im Innenbereich und wurde auch bereits durch einen Vorbescheid genehmigt. Die endgültige Baugenehmigung sollte eigentlich spätestens nächste Woche eingehen, da dann die von der Baubehörde dazu festgelegte Frist abläuft. Von daher gehe ich sicher von einem positiven Bescheid für unser EFH aus. Nur unser "Holzschuppen" macht mir eben etwas Sorge, da er wie gesagt auch definitiv im Außenbereich liegt. Aber Ihrer Antwort entnehme ich durchaus eine kleine Chance.

Sofern unserer Baugenehmigung für das EFH bzgl. des Holzschuppens beiliegt, werde ich wohl mit der Bauaufsicht Kontakt aufnehmen, um die Angelegenheit legal ;-) zu machen.

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: Der "blöde Zufall" ist nun mal die Arbeit der Bauaufsichtsbehörde.

: Ich bin nicht sicher, ob an Hand der Verwendung der Begriffe "Innenbereich" und "Außenbereich" deren rechtliche Bedeutung klar ist.

: Wenn das geplante Einfamilienhaus genehmigt wird, könnten die Carports als Nebenanlage zur Hauptnutzung zulässig sein. Zu beachten ist hier das es sich nicht um wirkliche Carports sondern um Abstellgebäude handelt.

: Bei einer Lage im Innenbereich nach § 34 BauGB kommt es hier darauf an, wie weit eventuell auch die anderen Grundstücke von der Straßenkante aus bebaut sind.

: Bei einer Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB ist die Genehmigung eines normalen Einfamilienhauses tendenziell eher schlecht.

: Entweder nehmen Sie von selbst Kontakt zur Bauaufsicht auf oder Sie warten die Post ab.

: Wegen der geplanten Bebauung mit dem Einfamilienhaus und deren Erfolgsausichten sollte man hier das Gespräch suchen, bevor Sie sich vollständige Projektunterlagen von einem Architekten / Bauingenieur machen lassen.
: Ich würde es aber für günstig halten ,wenn Sie hierzu vorher schon Absprachen mit ihrem späteren Planer halten. Eventuell einen Bauvorbescheid für das Einfamilienhaus beantragen, wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht klar ist.




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