Re: Definiton Hanglage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Februar, 2007 um 15:38:27

Antwort auf: Definiton Hanglage von Sven am 05 Februar, 2007 um 11:11:46:

: Hallo, unser Garten soll laut Bauträger etwa 30% Gefälle haben. Gegen einen Mehrpreis würde man den Garten mit L-Steinen begrenzen, so dass eine ebene Fläche entsteht. Darüber wurden wir bei Vertragsabschluß nicht informirt.
: Meine Frage: Muß der Bauträger über dies Gefälle vorher informieren, bzw. muss das schon als Hanglage definiert werden? Kann ich den Bauträger in die Pflicht nehmen für die Mehrkosten aufzukommen?
: Vielen dank für eure Hilfe
: Gruß Sven

Mich wundert sehr, dass das Geländegefälle nicht bekannt gewesen sein sollte. Als Bauherr wird man sich das Grundstück doch angesehen haben. Weiterhin sollte spätestens aus den Bauantragszeichnungen das vorhandene und das geplante Gelände hervor gehen.

Die Vereinbarung einer Auffüllung und Abfangung des Geländes würde mit Sicherheit in der Baubeschreibung aufgeführt werden, da dies erhebliche Kosten verursacht, die nicht standardmäßig erforderlich sind. Ohne eine solche textliche Erwähnung oder zeichnerische Darstellung hat man wenig Ansätze für die Argumentation, dass diese Arbeiten zum Leistungsumfang des Unternehmers gehören sollen.



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