Re: Leitungsschäden nach Ausschachtungsarbeiten


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Abgeschickt von Chorma am 01 Maerz, 2005 um 17:48:29

Antwort auf: Leitungsschäden nach Ausschachtungsarbeiten von B.Murdner am 01 Maerz, 2005 um 12:24:20:

Ich verweise auf das Urteil OLG Hamm vom 01.07.2004 - 21 U 20/04:

Sowohl der planende Architekt als auch der ausführende Unternehmer haben sich jeweils selbstständig darüber zu vergewissern, dass durch Ausschachtungsarbeiten keine Versorgungsleitungen gefährdet werden.

Nehmen Sie daher beide in Anspruch.




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