Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Februar, 2007 um 21:15:33
Antwort auf: Voll erschlossenes Grundstück von Uwe Köhler am 09 Februar, 2007 um 12:53:34:
: Hallo,
: ich habe folgende Frage: Wer muss den einmaligen Kanalanschlussbeitrag zahlen, wenn es sich um lt Vertrag ein Vollerschlossenes Erbpacht Grundstück handelt, Der Erbpachtgeber oder der Erbpachtnehmer?
: Alle Kosten wurden bisher vom Erbpachtgeber übernommen.
: Vielen Dank
: Uwe Köhler
Mit "Kanalanschluss" ist meist der Hausanschluss des Gebäudes gemeint. "Voll Erschließung" eines Grundstückes meint dagegen, dass die Zuwegung, die Versorgung mit Wasser und Strom und die gesicherte Entsorgung des Abwasser öffentlich gesichert sind. Der Hausanschluss sind Kosten, die erst mit einem konkreten Gebäude entstehen.