Voll erschlossenes Grundstück


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Abgeschickt von Uwe Köhler am 09 Februar, 2007 um 12:53:34

Hallo,

ich habe folgende Frage: Wer muss den einmaligen Kanalanschlussbeitrag zahlen, wenn es sich um lt Vertrag ein Vollerschlossenes Erbpacht Grundstück handelt, Der Erbpachtgeber oder der Erbpachtnehmer?
Alle Kosten wurden bisher vom Erbpachtgeber übernommen.

Vielen Dank
Uwe Köhler





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