Re: ich weiss, wie's in NRW geht...


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Abgeschickt von Jojo am 11 Februar, 2007 um 20:54:21:

Antwort auf: Re: ich weiss, wie's in NRW geht... von Nachbars Liebling am 08 Februar, 2007 um 10:21:31:

Hallo,

hier das Zitat aus dem Nachbarrecht NRW:

§ 29 NachbG NRW - Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Bauliche Anlagen sind so einzurichten, dass Abwässer und andere Flüssigkeiten nicht auf das Nachbargrundstück übertreten

Verhindern kann man sowas auch bei einer Einfahrt ganz einfach. Entweder die Einfahrt ist versickerungsfähig - dann sollte das Wasser nicht wegfliessen sondern im eigenen Boden verschwinden - oder man legt eine Ablaufrinne in die Einfahrt, direkt hinter dem Gehweg - dann führt man das Niederschlagswasser in die Kanalisation ab oder zur Versickerung auf dem eigenen Grundstück.

Ich weiss auch, dass die Städte und Gemeinden auf sowas eher weniger Wert legen. Streng genommen ist es aber nicht zulässig, Wasser einfach auf den Gehweg zu leiten, zumindest in NRW.


: Zitat: >>>> Im nachbarrecht steht aber auch geschrieben, dass man Sorge dafür tragen muss, dass das eigene Wasser den nachbarn, in dieser Fall die Stadt, nicht zuzuleiten.<<<<

: Wenn ich das richtig verstehe darf KEIN Wasser von einem Privatgrundstück auf die Straße laufen !?!
: Dann müßte doch jedes Grundstück mit Gefälle durch einen Staudamm begrenzt werden?
: Wie betritt / befährt man dann sein Grundstück, über eine Schleuse?

: Seltsam seltsam da in NRW ;-)





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