Re: Klage gegen abgelehnte Voranfrage nur von Grundstücksbesitzer?


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Abgeschickt von K.D. am 19 Februar, 2007 um 12:42:21

Antwort auf: Klage gegen abgelehnte Voranfrage nur von Grundstücksbesitzer? von Bernd S. am 19 Februar, 2007 um 11:22:04:

: Hallo,

: ich habe eine Frage zur Zulässigkeit von Klagen gegen eine abgelehnte Bauvoranfrage.
: Wir haben ein Grundstück, welches wir gerne verkaufen möchten. Ein Kaufinteressent ist bereit, uns einen ordentlichen Betrag zu zahlen, sofern er die Errichtung eines Geschäftes auf dem Grundstück genehmigt bekommt. Dazu hat er eine Bauvoranfrage gestellt, welche abgelehnt wurde. Gegen diese Ablehung hat er wohl Widerspruch eingelegt, ebenfalls erfolglos. Anscheinend hat er nun einen Anwalt eingeschaltet, um die Erteilung der Voranfrage gerichtlich klären zu lassen. Das ganze lief ohne unser Zutun ab.
: Nun kommen wir wieder ins Spiel. Es scheint nämlich etwas Verwirrung zu geben, wer diesen Gerichtsprozess tatsächlich führen muss. Darf oder kann das der Kaufinteressent selbst machen oder müssen wir das als Grundstückseigentümer machen? Ich habe vor langer Zeit gehört, dass nur bestimmte Personen klageberechtigt sind.

: Danke,

: Bernd

Antwort:
Klageberechtigt im Verwaltungsrecht ist der am Verwaltungsverfahren Beteiligte, bei einem mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt wie dem Bauantrag / Bauvorbescheid, also der Antragsteller (hier: Kaufinteressent).

Baugenehmigungen werden in der Regel unbeschadet der Rechter Dritter erteilt, Das gilt auch für den Bauvorbescheid als vorgezogener Teil der Baugenehmigung. Zweckmäßig ist also das der Verkäufer der Antragstellung zustimmt, ist wohl aber nicht zwingend erforderlich. Die Zustimmung wird in der Regel nur verlangt, wenn das Bauamt erhebliche Zweifel an der Zustimmung des Grundstückseigentümers hegt.

Vermutlich möchte man, das Sie sich als Grundstückseigentümer an den Klagekosten beteiligen.



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