Re: BauGb § 34/35 darf auch ich Bauen ?


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Abgeschickt von Erich Bauer am 23 Februar, 2007 um 20:32:18

Antwort auf: BauGb § 34/35 darf auch ich Bauen ? von Ralf schnecken. am 23 Februar, 2007 um 09:23:33:

Wenn die Bebaubarkeit eines Grundstücks rechtlich zweifelhaft ist, stellt man eine Bauvoranfrage, lässt sich diese ggf. ablehnen und lässt das anschließend durch die Verwaltungsgerichte prüfen.
Kostet Geld und vor allem Zeit.





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