Rechtswidrigkeit eines Bebauungsplans?


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Abgeschickt von Howaya am 26 Februar, 2007 um 15:26:16

Hey,
ich hab mal eine Frage und zu folgenden Sachverhalt:

Durch die BauGB Novelle von 2004 wurde ja die Strategische Umweltprüfung eingeführt und das bedeutet ja, dass Bauleitpläne einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen werden müssen. Es gibt ja nach § 244 BauGB auch noch Überleitungsvorschriften, so dass nicht alle Bauleitpläne darunter fallen, da sie vor dem 20. Juli 2004 in Kraft getreten sind.

Der Bebauungsplan muss ja aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Aber wenn ich jetzt einen älteren Flächennutzungsplan habe und daraus mit den neuen Anforderungen durch die Strategische Umweltprüfung einen Bebaungsplan erstelle, kann der Bebauungsplan ja eigentlich nicht rechtswidrig sein, oder?

Leider habe ich dazu keine Praxisbeispiele gefunden. Die Kommunen können ja nicht wegen dieser BauGB Novelle ihre ganzen Bauleitpläne ändern, oder? Und auch das Monitoring im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung würde ja für die älteren Bauleitpläne nicht gelten. Oder müsste man jetzt nachträglich das Monitoring auf die älteren Bauleitpläne anwenden?

Wann ist eigentlich ein Bebauungsplan rechtswidrig?



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