Re: Gartenlaube = zulässiges Vorhaben im Außenbereich?


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Abgeschickt von Tim am 27 Februar, 2007 um 08:12:48:

Antwort auf: Re: Gartenlaube = zulässiges Vorhaben im Außenbereich? von Dirk Baumeister am 26 Februar, 2007 um 15:53:41:

Danke erstmal. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, wenn ich kurz etwas mehr erzähle...
Also:
Herr A besitzt im Außenbereich ein Grundstück, welches mit einer Gartenlaube bebaut ist. Das Grundstück besitzt zwar einen Trinkwasseranschluss ist aber abwasserseitig nicht erschlossen. Herr A wohnt im Sommerhalbjahr an den Wochenenden im Garten. Deshalb hat er eine Dusche und ein WC eingebaut. Ein Oberflächengewässer als Vorfluter ist nicht in der Nähe. Das Grundstück befindet sich nicht im Trinkwasserschutzgebiet. Das Abwasser wird nach der Reinigung in einer Kleinkläranlage versickert.
Kann dafür im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden oder ist die Gewässerbenutzung zu untersagen?



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