Re: Baulandumlegung - Verfahren?


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Abgeschickt von T. Stefani am 06 Maerz, 2007 um 15:15:48

Antwort auf: Baulandumlegung - Verfahren? von Herbert Schneider am 04 Maerz, 2007 um 19:29:44:

Dieses Vorgehen hat nichts mit einer Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB oder einer Vereinfachten Umlegung nach §§ 80 ff. BauGB zu tun.
Denn dort werfen Sie Ihre Grundstücke zu einem Einwurfswert in das Verfahren ein, und bekommen wiederum Grundstücke zu einem Zuteilungswert zugeteilt (nach Abzug von örtlichen Verkehrsflächen und weiteren bewohnerdienlichen öffentlichen Flächen). Diese Grundstücke sind dann entsprechend des Umlegungszweckes nutzbar.
(Verfahrensablauf findet man über Google relativ einfach).

Im vorliegenden Fall würde ich auf ein konsensuales Verfahren mittels eines städtebaulichen Vertrages zwischen den Eigentümern und der Gemeinde tippen. Dazu kann kein Eigentümer gezwungen werden.

Zweite Möglichkeit: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Die Gemeinde kauft Grundstücke zum entwicklungsunbeeinflußten Anfangswert auf und veräußert diese nach Abschluß zum Endwert. Dies wäre dann nicht freiwillig.




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